Nun ist das "Todesurteil" für meinen Verbleib im Haus geklärt, d.h. die Besitzerin und ich haben uns geeinigt, dass ich bis Ende Jahr das Haus geräumt haben werde. Eigentlich haben wir im Vertrag eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Gleichzeitig war aber auch ein Zusatz definiert, der dem Besitzer eine 1-monatige Kündigungsfrist zugesteht, wenn das Haus verkauft wird. Wir haben dann einen typisch schweizerischen Kompromiss gefunden und so kann ich den Rest des Jahres und meinen Umzug konkret zu planen beginnen. Jetzt, wo es hier so heiss ist, werde ich die Klimaanlage im Schlafzimmer wohl am Meisten vermissen;-((
Übrigens: Ich werde wahrscheinlich in der ersten Woche im Dezember zügeln und könnte noch ein paar Helfer brauchen. Bitte dann auch gleich ein paar Zügelkartons mitbringen;-))
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